IHK NRW

Steuern, Finanzen und Öffentliche Wirtschaft

Krisenfestes Steuerrecht in Zeiten von Corona

Stärkung der Wirtschaft und Bewältigung der Pandemie
Die nach wie vor anhaltende Corona-Krise hat deutlich gemacht: Gerade in schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten ist für die Unternehmerschaft Planungssicherheit von hoher Wichtigkeit. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Staat und seinen steuerlichen Eingriffen zu. Die Planungssicherheit gilt es, transparent und vorhersehbar auszugestalten und gleichzeitig zu sichern, dass die dringend erforderliche Liquidität zu großen Teilen zunächst in den Unternehmen verbleiben kann.
Mit verschiedensten Maßnahmen haben Bund und Länder im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Corona-spezifischen Steuererleichterungen, wie etwa die Mehrwertsteuersenkung oder zinslose Steuerstundungen, umgesetzt. Unbürokratisch und auf schnelle Weise konnte dadurch vielen Unternehmen geholfen und eine Vielzahl von Insolvenzen kurzfristig abgewendet werden. Diesen Kurs gilt es, weiter fortzusetzen und steuererleichternde Maßnahmen, wie etwa die verbesserte Verrechnung von Verlusten, auszubauen.
Gleichzeitig dürfen Corona-unabhängige Umsetzungsprozesse jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Zu erwähnen sind etwa die Reform der Grundsteuer oder die anstehende Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts. Im Sinne der Unternehmerschaft bedarf es auch an diesen Stellen einer transparenten, zügigen und unbürokratischen Umsetzung, damit Planungssicherheit gewährt ist und sichergestellt werden kann, wie unternehmerische Ressourcen krisenfest eingesetzt werden können.

Key-Facts

  • 61 Mrd. Euro Steuereinnahmen 2020 in NRW
  • -1,6% Rückgang der Steuereinnahmen im Vergleich zu 2019
  • 6,85 Mrd. Euro Einnahmen der Landessteuern in NRW 2020

Schwerpunktthemen

  • ständiger Dialog mit dem Land zu steuerlichen Corona-Erleichterungen
  • Vorantreiben der Grundsteuerreformierung
  • Austausch zum kommunalen Schuldenabbau mit den jeweiligen Kommunen
  • Förderung des Austauschs von Unternehmerschaft und Verwaltung durch unsere NRW-weiten Arbeitskreise “Lohnsteuer”, “Umsatzsteuer”, “Internationales Steuerrecht”

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